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Bestellung digitale Lernmedien

Die neue digitale Lernplattform ist bereit. Lehrbetriebe aus dem Kanton Bern sowie den deutschsprachigen Teilen der Kantone Freiburg und Wallis können ab sofort mit dem untenstehenden Formular die Zugänge für Ihre Lernenden und Berufsbildenden bestellen – unabhängig davon, ob sie Mitglied beim SFB sind oder nicht.

Bestellformular

Bestellung digitale Lernmedien

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Ist Ihr Betrieb SFB-Mitglied?
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Die hier angegebenen E-Mail-Adressen müssen personalisiert sein. Übergeordnete E-Mail-Adressen wie z.B. info@ sind nicht erlaubt.

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Datenschutz

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FAQ

Muss ich als Ausbildungsbetrieb eigene Konvink-Zugänge für meine Berufsbildner/innen und/oder Praxisbildner/innen erwerben?

Nein. Bei allen Produkten ist ein kostenloser Zugang für den/die Berufsbildner/in enthalten.
Praxisbildner/innen benötigen keinen persönlichen Zugang zu Konvink, da der/die Lernende einzelne Inhalte seiner/ihrer Online-Lerndokumentation mit beliebigen Personen ohne eigenen Konvink-Zugang teilen kann. Er/sie kann beispielsweise eingeladen werden, die Dokumentation eines Praxisauftrags anzuschauen oder eine Fremdeinschätzung zum Kompetenzraster abzugeben.

Wann erhalte ich meine Konvink Einladung per E-Mail?

Den genauen Zeitpunkt wird Ihnen nach der Bestellung von der Sektion mitgeteilt. Dieser ist abhängig vom Bestelldatum.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die entsprechende Sektion.

Mein Einladungs-E-Mail von Konvink habe ich nicht erhalten – was ist zu tun?

Alle auf Konvink erfassten Personen können jederzeit selbständig ein neues Einladungs-E-Mail auslösen. Gehen Sie dazu auf www.konvink.ch/login und geben Sie unter «Kein Einladungslink?» die gemeldete E-Mail-Adresse ein.

Was passiert bei einem Lehrabbruch?

Wird das Ausbildungsverhältnis bis am 16. November aufgelöst, wird der Kaufbetrag dem Lehrbetrieb zurückerstattet. In diesem Falle werden die Konvink-Zugänge für Lernende und Berufsbildner/innen geschlossen.
Für Lehrabbrüche nach dem 16. November wird der Kaufbetrag nicht mehr zurückerstattet. Die Zugänge für Lernende bleiben bestehen und können in der Berufsfachschule sowie bei einem künftigen Betrieb weiterverwendet werden.
Bitte melden Sie einen Lehrabbruch direkt bei der entsprechenden Sektion.

Was passiert im Falle des Wechsels der Grundbildung (von EBA zu EFZ oder umgekehrt)?

Wechselt ein/e Lernende/r die Ausbildung von EBA zu EFZ oder EFZ zu EBA ist dies an die entsprechende Sektion zu melden. Der Konvink Zugang wird entsprechend für die Lernenden sowie den/die gemeldete/n Berufsbildner/in angepasst.

Im Falle vom Wechsel EBA zu EFZ wird die Differenz des Kaufvertrags fällig und von der Sektion in Rechnung gestellt.

Was passiert im Falle eines Wechsels des Lehrbetriebs?

Lehrbetriebswechsel bis 16. November des ersten Ausbildungsjahres können als Lehrabbruch angesehen werden. Die Kosten des alten Betriebes werden zurückerstattet und der neue Betrieb bestellt eine neue Lizenz.

Bei Lehrbetriebswechsel nach dem 16. November muss der Zugang des Betriebes angepasst werden. Der Zugang der Lernenden bleibt dabei bestehen.

Bitte melden Sie einen Wechsel des Lehrbetriebs an die entsprechende Sektion.

Wo melde ich den Wechsel eines/einer Berufsbildner/in?

Wechselt der/die verantwortliche Berufsbildner/in kann dies direkt an Konvink gemeldet werden. Wichtig sind die kompletten Informationen zum/zur bestehenden Berufsbildner/in – dieser Zugang wird entfernt und der/die neue Berufsbildner/in erhält ein Einladungs-E-Mail.