Ab Mitte Mai 26 können die Lehrbetriebe der Sektionen Zentralschweiz, Aargau/Solothurn und beider Basel mit Lernenden am üK-Standort FB ABZM den Konvink-Zugang via OdaOrg bestellen.
Sie werden darüber informiert, sobald der Bestellprozess für die Bestellungen für Lehrstart 2026 freigeschaltet ist.
Die Berufsbildner-Zugänge sind an die Zugänge der Lernenden gekoppelt. Bei jedem Lernenden-Zugang ist ein kostenloser Zugang für einen Berufsbildner enthalten. Werden mehrere Berufsbildner-Zugänge gewünscht, können diese kostenpflichtig mit dem Lernenden-Zugang über das Bestellformular im OdaOrg bestellt werden.
Wird das Ausbildungsverhältnis vor dem 16. November aufgelöst, wird der Kaufbetrag dem Lehrbetrieb zurückerstattet. In diesem Falle werden die Konvink-Zugänge für Lernende und Berufsbildner/innen geschlossen. Für Lehrabbrüche nach dem 16. November wird der Kaufbetrag nicht mehr zurückerstattet. Die Zugänge für Lernende bleiben bestehen und können in der Berufsfachschule sowie bei einem künftigen Betrieb weiterverwendet werden. Bitte melden Sie einen Lehrabbruch bei der Geschäftsstelle FB ABZM und beim Amt für Berufsbildung. Bitte melden Sie uns zudem Ihre korrekte Bankverbindung für einen einfach Abwicklung der Rückzahlung.
Wechselt ein/e Lernende/r die Ausbildung von EBA zu EFZ oder EFZ zu EBA ist dies der Geschäftsstelle zu melden: fbazbm@betriebsunterhalt.ch . Der Konvink-Zugang wird für die Lernenden sowie für die Berufsbildner angepasst. Die Kostendifferenz wird weder gutgeschrieben (Wechsel von EFZ zu EBA) noch nachverrechnet (Wechsel von EBA zu EFZ).
Hinweis: Sollten Lernende vor dem Wechsel bereits Einträge in ihrer Lerndokumentation auf Konvink vorgenommen haben, bleiben diese nach dem Wechsel vollständig und unverändert erhalten. Lernende erhalten zusätzlich einen neuen Kompetenzkompass, der bisherige Kompetenzkompass bleibt bestehen.
Ein Lehrbetriebswechsel bis 16. November des ersten Ausbildungsjahres können als Lehrabbruch betrachtet werden. Die Kosten des bisherigen Lehrbetriebes werden zurückerstattet und der neue Betrieb bestellt eine neue Lizenz. Bei einem Lehrbetriebswechsel nach dem 16. November des ersten Ausbildungsjahres wird der Zugang des Lehrbetriebes angepasst. Der Konvink-Zugang vom bisherigen Betrieb geht an den neuen Lehrbetrieb über. Der Zugang der Lernenden bleibt dabei unverändert bestehen. Melden Sie sich dazu bei der Geschäftsstelle unter fbabzm@betriebsunterhalt.ch
Wechselt die verantwortliche Person, kann dies via Support-Formular direkt an Konvink gemeldet werden. Wichtig sind die vollständigen Angaben zum bisherigen Berufsbildner, dessen Zugang wird entfernt und der neue Berufsbildner erhält ein E-Mail mit dem Einladungslink. → Support-Formular
Wiederholen Lernende in der Ausbildung EFZ oder EBA ein Lehrjahr, ist dies der Geschäftsstelle zu melden: fbabzm@betriebsunterhalt.ch Der Konvink-Zugang wird ohne Kostenfolge für das zusätzliche Lehrjahr verlängert.
Beginnt der/die Lernende die verkürzte Ausbildung «Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ», wird die EFZ-Lizenz mit Schwerpunkt zum normalen Preis erworben. Eine Preisanpassung oder ein eigenes Produkt gibt es nicht.
Verfügen Erwachsene insgesamt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre im Bereich des Betriebsunterhalts, ist eine Zulassung zum QV (Qualifikationsverfahren) und der anschliessend erfolgreiche Abschluss EFZ oder EBA möglich. In diesem Fall kann die entsprechende EFZ-Lizenz + Schwerpunkt oder die EBA-Lizenz zum normalen Preis erworben werden. Eine Preisanpassung oder ein eigenes Produkt gibt es nicht. Die Lernenden können die Lizenz nicht via OdaOrg bestellen, bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle FB AZBM. fbabzm@betriebsunterhalt.ch