Bestellung digitale Lernmedien

Lehrbetriebe aus dem Kanton Thurgau können für den Lehrstart 2024 die Zugänge für Ihre Lernenden und Berufsbildenden ab sofort hier bestellen – unabhängig davon, ob sie Mitglied beim SFB sind oder nicht.

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Bestellung digitale Lernmedien 2024

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FAQ

Muss ich als Ausbildungsbetrieb eigene Konvink-Zugänge für meine Berufsbildner/innen und/oder Praxisbildner/innen erwerben?

Nein. Bei allen Produkten ist ein kostenloser Zugang für den/die Berufsbildner/in enthalten.

Praxisbildner/innen benötigen keinen persönlichen Zugang zu Konvink, da der/die Lernende einzelne Inhalte seiner/ihrer Online-Lerndokumentation mit beliebigen Personen ohne eigenen Konvink-Zugang teilen kann. Er/sie kann beispielsweise eingeladen werden, die Dokumentation eines Praxisauftrags anzuschauen oder eine Fremdeinschätzung zum Kompetenzraster abzugeben.

Wann erhalte ich meine Konvink Einladung per E-Mail?

Den genauen Zeitpunkt wird Ihnen nach der Bestellung von der Sektion mitgeteilt. Dieser ist abhängig vom Bestelldatum.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die entsprechende Sektion.

Mein Einladungs-E-Mail von Konvink habe ich nicht erhalten – was ist zu tun?

Alle auf Konvink erfassten Personen können jederzeit selbständig ein neues Einladungs-E-Mail auslösen. Gehen Sie dazu auf konvink.ch/login und geben Sie unter «Kein Einladungslink?» die gemeldete E-Mail-Adresse ein.

Was passiert bei einem Lehrabbruch?

Wird das Ausbildungsverhältnis bis am 16. November aufgelöst, wird der Kaufbetrag dem Lehrbetrieb zurückerstattet. In diesem Falle werden die Konvink-Zugänge für Lernende und Berufsbildner/innen geschlossen.

Für Lehrabbrüche nach dem 16. November wird der Kaufbetrag nicht mehr zurückerstattet. Die Zugänge für Lernende bleiben bestehen und können in der Berufsfachschule sowie bei einem künftigen Betrieb weiterverwendet werden.

Bitte melden Sie einen Lehrabbruch direkt bei der entsprechenden Sektion.

Was passiert im Falle des Wechsels der Grundbildung (von EBA zu EFZ oder umgekehrt)?

Wechselt ein/e Lernende/r die Ausbildung von EBA zu EFZ oder EFZ zu EBA ist dies an die entsprechende Sektion zu melden. Der Konvink Zugang wird entsprechend für die Lernenden sowie den/die gemeldete/n Berufsbildner/in angepasst.

Die Kosten-Differenz wird weder gutgeschrieben (Wechsel von EFZ zu EBA) noch nachverrechnet (Wechsel von EBA zu EFZ).

Wichtig: Sollten Lernende vor dem Wechsel bereits Einträge in ihrer Lerndokumentation auf Konvink vorgenommen haben, bleiben ihnen diese nach dem Wechsel vollständig und unverändert erhalten. Lernende erhalten zusätzlich einen neuen Kompetenzkompasses, der bisherige Kompetenzkompass bleibt bestehen.

Was passiert im Falle eines Wechsels des Lehrbetriebs?

Lehrbetriebswechsel bis 16. November des ersten Ausbildungsjahres können als Lehrabbruch angesehen werden. Die Kosten des alten Betriebes werden zurückerstattet und der neue Betrieb bestellt eine neue Lizenz.

Lehrbetriebswechsel nach dem 16. November muss der Zugang des Betriebes angepasst werden. Der Zugang der Lernenden bleibt dabei bestehen.

Wo melde ich den Wechsel eines/einer Berufsbildner/in?

Wechselt die verantwortliche Berufsbildnerin kann dies direkt an Konvink gemeldet werden. Wichtig sind die kompletten Informationen zur bestehenden Berufsbildnerin – dieser Zugang wird entfernt und die neue Berufsbildnerin erhält ein Einladungs-E-Mail.

Was passiert bei einer Wiederholung eines Lehrjahres (EFZ und EBA)?

Wiederholen Lernende in der Ausbildung EFZ oder EBA ein oder mehrere Lehrjahre, ist dies der entsprechenden Sektion zu melden. Der Konvink-Zugang wird ohne Kostenfolge für das zusätzliche Lehrjahr verlängert.

Wie ist der Prozess bei einer verkürzten Grundbildung EFZ?

Haben Lernende bereits erfolgreich eine Ausbildung «Unterhaltspraktiker/in EBA» abgeschlossen und möchten eine verkürzte Ausbildung «Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ» beginnen, wird das Regelprodukt EFZ + Schwerpunkt zu dem ausgewiesenen Regelpreis erworben. Eine Preisanpassung und ein eigenes Produkt gibt es nicht.

Ausbildungsteilnehmer/innen EFZ und EBA nach Art. 32 Berufsbildungsverordnung (BiVo)

Verfügen Erwachsene insgesamt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, in der mindestens drei Jahre Berufserfahrungen im Bereich des Betriebsunterhalts nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung zum QV (Qualifikationsverfahren) und der anschliessend erfolgreiche Abschluss EFZ oder EBA möglich.

In diesem Fall kann das entsprechende Regelprodukt EFZ + Schwerpunkt oder Regelprodukt EBA zu dem ausgewiesenen Regelpreis erworben werden. Eine Preisanpassung und ein eigenes Produkt gibt es nicht.