Lehrbetriebe im Kanton Thurgau bestellen die Lizenzen für digitale Lernmedien bequem über die Plattform OdAOrg – sowohl für Lernende als auch für Berufsbildende. Die Lieferung erfolgt rechtzeitig vor Lehrbeginn.
Nein. Bei allen Produkten ist ein kostenloser Zugang für den/die Berufsbildner/in enthalten.
Praxisbildner/innen benötigen keinen persönlichen Zugang zu Konvink, da der/die Lernende einzelne Inhalte seiner/ihrer Online-Lerndokumentation mit beliebigen Personen ohne eigenen Konvink-Zugang teilen kann. Er/sie kann beispielsweise eingeladen werden, die Dokumentation eines Praxisauftrags anzuschauen oder eine Fremdeinschätzung zum Kompetenzraster abzugeben.
Den genauen Zeitpunkt wird Ihnen nach der Bestellung von der Sektion mitgeteilt. Dieser ist abhängig vom Bestelldatum.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die entsprechende Sektion.
Alle auf Konvink erfassten Personen können jederzeit selbständig ein neues Einladungs-E-Mail auslösen. Gehen Sie dazu auf www.konvink.ch/login und geben Sie unter «Kein Einladungslink?» die gemeldete E-Mail-Adresse ein.
Wird das Ausbildungsverhältnis bis am 16. November aufgelöst, wird der Kaufbetrag dem Lehrbetrieb zurückerstattet. In diesem Falle werden die Konvink-Zugänge für Lernende und Berufsbildner/innen geschlossen.
Für Lehrabbrüche nach dem 16. November wird der Kaufbetrag nicht mehr zurückerstattet. Die Zugänge für Lernende bleiben bestehen und können in der Berufsfachschule sowie bei einem künftigen Betrieb weiterverwendet werden.
Bitte melden Sie einen Lehrabbruch direkt bei der entsprechenden Sektion.
Wechselt ein/e Lernende/r die Ausbildung von EBA zu EFZ oder EFZ zu EBA ist dies an die entsprechende Sektion zu melden. Der Konvink Zugang wird entsprechend für die Lernenden sowie den/die gemeldete/n Berufsbildner/in angepasst.
Die Kosten-Differenz wird weder gutgeschrieben (Wechsel von EFZ zu EBA) noch nachverrechnet (Wechsel von EBA zu EFZ).
Lehrbetriebswechsel bis 16. November des ersten Ausbildungsjahres können als Lehrabbruch angesehen werden. Die Kosten des alten Betriebes werden zurückerstattet und der neue Betrieb bestellt eine neue Lizenz.
Bei Lehrbetriebswechsel nach dem 16. November muss der Zugang des Betriebes angepasst werden. Der Zugang der Lernenden bleibt dabei bestehen.
Bitte melden Sie einen Wechsel des Lehrbetriebs an die entsprechende Sektion.
Wechselt der/die verantwortliche Berufsbildner/in kann dies direkt an Konvink gemeldet werden. Wichtig sind die kompletten Informationen zum/zur bestehenden Berufsbildner/in – dieser Zugang wird entfernt und der/die neue Berufsbildner/in erhält ein Einladungs-E-Mail.