Lehrbetriebswechsel bis 16. November des ersten Ausbildungsjahres können als Lehrabbruch angesehen werden. Die Kosten des alten Betriebes werden zurückerstattet und der neue Betrieb bestellt eine neue Lizenz.
Bei Lehrbetriebswechsel nach dem 16. November muss der Zugang des Betriebes angepasst werden. Der Zugang der Lernenden bleibt dabei bestehen.
Bitte melden Sie einen Wechsel des Lehrbetriebs an die entsprechende Sektion.